die Parkettfarm - Allgemeine Geschäftsbedingungen
      We are official partner of   LOBA  and  WAKOL .

AGB'S
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE PARKETTFARM GMBH

01. Vertragsschluss
02. Vertragsleistung
03. Lieferzeit
04. Preise und Zahlungsbedingungen
05. Gefahrenübergang
06. Schadenersatz
07. Eigentumsvorbehalt
08. Gewährleistung
09. Rücktrittsrecht
10. Haftung
11. Rückgaberecht
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


1. Vertragsschluss

Von uns erstellte Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden, auch per e-mail sind dann bindend wenn wir das durch uns erstellte Angebot vom Kunden unterschrieben vorliegen haben. Der Kunde erhält von uns eine Bestätigung sobald die Bestellung bindend bei uns eingegangen ist.

zurück zur Übersicht

2. Vertragsleistung

a) Mit Vertragsabschluss werden die Liefer- und Zahlungstermine festgelegt. Sie beginnen mit dem Zeitpunkt des Vertragsschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart so sind die Vertragstermine erneut zu vereinbaren.

b) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehen Ereignissen (Streik,Verspätungen, Ausbleiben von Zulieferungen etc.) tritt Verzug nicht ein.

c) Verzug tritt ebenfalls nicht ein, solange der Käufer mit einer von ihm , aus dem Vertrag hervorgehenden, zu bringenden Leistung im Rückstand ist.

d) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen vor. Wenn im Vertrag nicht anders geregelt, sind die Transportkosten für von uns verschuldete Teillieferungen von uns zu tragen.

e) Der Kunde kann nur dann Verzugschäden geltend machen wenn uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Leistungspflicht zur Last fallen.Dasselbe gilt für Teillieferungen.

zurück zur Übersicht

3. Lieferzeit

a) Ware die wir auf Lager haben liefern wir innerhalb von längstens 5 Werktagen bundesweit aus. Im Fall von vorbestellten, nicht auf Lager vorrätigen Waren verlängert sich die Frist um die vom Zulieferer genannte Frist. Die Lieferfrist beginnt mit dem bindend zustande gekommenen Vertrag,dass heißt, dass der Käufer seinen Pflichten nach der von uns erhaltenen Auftragsbestätigung nachgekommen sein muss.

b) Bei Abholung der Ware durch den Käufer gilt unsere Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe als erfüllt, auch wenn die Dauer zwischen Vertragsschluss und Auslieferung länger als 5 Werktage ist.

zurück zur Übersicht

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise sind Bruttopreise. Der Käufer erhält eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener derzeit gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat bei Lieferung an den Kunden per Überweisung im Voraus zu erfolgen, sofern nicht per Vertragsschluss eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Abholung der Ware hat die Zahlung per Überweisung im voraus, spätestens in bar bei Übergabe der Ware zu erfolgen.

b) Soweit in unseren Rechnungen feste Zahlungstermine festgelegt sind, kommt der Kunde mit Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug. Spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum gerät der Kunde in Zahlungsverzug auch ohne Erhalt einer ordentlichen Mahnung.

c) Der Kunde ist nicht berechtigt seine zu leistende Zahlung mit Forderungen gegen uns aufzurechnen, sofern die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

d) Bei Zahlungsverzug fallen für den Kunden Zinsen in Höhe von 3% p.a.über dem Basiszinssatz an.

e) Auch wenn der Liefergegenstand aus Gründen, die beim Kunden liegen, verspätet bzw. nicht zugestellt werden kann, erlischt die Zahlungspflicht aus dem Vertrag nicht. Fallen durch den Annahmeverzug bzw. Nicht Annahme der Lieferung zusätzliche Kosten an, so sind wir berechtigt diese Kosten in voller Höhe an den Kunden weiterzuleiten.

f) Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 50% des Brutto-Gesamtbetrags, vor Absendung der Lieferung, per Überweisung an uns zu leisten. Für Selbstabholung gilt dies nicht.

zurück zur Übersicht

5. Gefahrenübergang

a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch wenn wir die Transportkosten tragen.

b) Ist die Ware als versandbereit dem Kunden angemeldet worden und verzögert sich die Versendung des Liefergegenstandes aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

zurück zur Übersicht

6. Schadenersatz

a) Der Kunde erkennt mit Zustandekommen des Vertrages an, dass uns automatisch Schadenersatzansprüche in Höhe von 20 % der Auftragssumme zustehen, sollte er den Liefergegenstand nicht abnehmen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden bestehen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

zurück zur Übersicht

7. Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum an den Waren bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden bei uns. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo des Debitorenkontos des Kunden, soweit frühere Forderungen an den Kunden noch offen stehen.

b) Die Ware bleibt ebenfalls unser Eigentum, wenn der Kunde die Verarbeitung oder Umarbeitung des Liefergegenstandes getätigt hat, und 7.a)eintritt.

c) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Das Miteigentum verwahrt der Kunde bis zur vollständigen Pflichterfüllung aus dem Vertrag.

zurück zur Übersicht

8. Gewährleistung

a) Die uns durch Zulieferer oder Hersteller gegebenen Garantievereinbarungen am Liefergegenstand treten wir in voller Höhe an den Kunden ab, der Ansprüche geltend machen will. Der Kunde hat zunächst die Ansprüche gegen den Zulieferer oder Hersteller geltend zu machen. Erst wenn die Inanspruchnahme der Garantie gegenüber dem Zulieferer oder Hersteller nicht möglich ist, leisten wir für Fehler an der Ware, die die konkret vereinbarte oder gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit der Ware beeinträchtigen, Gewähr. Die Nichtmöglichkeit der Inanspruchnahme der Garantieleistungen gegenüber dem Zulieferer oder Hersteller gilt, wenn dieser spätestens nach 6 Wochen nach Zugang der Geltendmachung diese verweigert. Bei Fehlerhaftigkeit der Ware erhält der Kunde die nötigen Informationen üb Zulieferer oder Hersteller des Liefergegenstandes.

b) Neben den in 8.a) beschriebenen Rechten leisten wir gegenüber dem Kunden Garantie im gesetzlich festgelegten Zeitraum ab Gefahrenübergang auf den Kunden. Das Recht auf Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung, die wir innerhalb einer vom Kunden schriftlich anzuzeigenden, angemessenen Nachfrist ausführen werden.

c) Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen aus einer Gewährleistungspflicht unsererseits tragen wir sämtliche Kosten, sofern sich die Kosten nicht übermäßig erhöhen, weil der Ort der Lieferung verändert ist.

d) Alle Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Fristen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen schriftlich gegenüber uns geltend zumachen.

e) Der Kunde verliert seine Gewährleitungsansprüche sofern er nicht nachweisen kann, dass er die Pflege- und Produktbeschreibung des Herstellers, insbesondere über die Raum- und Luftfeuchtigkeit sowie Bodenrestfeuchtigkeit bei Verlegung, beachtet hat.

zurück zur Übersicht

9. Rücktrittsrecht

a) Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder Unmöglichkeit der Zulieferung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten.

b) Ein Rücktrittsrecht haben wir ebenfalls, wenn der Käufer sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

zurück zur Übersicht

10. Haftung

a) Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde nur, wenn er Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet aus Gründen welche wir aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu vertreten haben.

b) Im Falle von 10.a) ist der Kunde zum sofortigen Rücktritt aus demVertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel an der Ware geht.

zurück zur Übersicht

11. Rückgaberecht

a) Es gelten die zum Schutz des Verbrauchers gesetzlich festgelegten Rückgabebedingungen.

zurück zur Übersicht

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglich festgelegtenVerpflichtungen ist Aachen. Es gilt deutsches Recht.

zurück zur Übersicht



Für die Erstellung und Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verantwortlich:
Die Parkettfarm GmbH - Schumanstr. 18 - 52146 Würselen
COMPANY IMPRINT PARTNER CONTACT AGB´S ROUTE
alle rechte by die parkettfarm gmbh   |  webdesign by weltmeyer & schmitz